Bundeskabinett beschließt neues Mietrecht
Das Bundeskabinett hat gestern die Mietrechtsnovelle beschlossen. Die wichtigsten Änderungen: Vermieter können Wohnraum künftig auch gegen den Willen der Mieter energetisch sanieren; der Mieter erhält aber ein Sonderkündigungsrecht. Die aus den Baumaßnahmen resultierenden Belastungen muss der Mieter bis zu drei Monate lang hinnehmen, ohne die Miete zu mindern. Wie bisher können 11 % der Umbaukosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden – die Prüfung der Frage, ob dies eine wirtschaftliche Härte für den Mieter darstellt, kann den Beginn der Maßnahmen aber nicht mehr verzögern. Bei der Umstellung aufs Contracting können die Kosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn diese nicht höher ausfallen als die bisherigen Betriebskosten. Gegen säumige Mieter können Eigentümer künftig Räumungsansprüche einfacher durchsetzen. Im Streitfall dürfen Gerichte anordnen, dass der Mieter den strittigen Betrag bis zum Ende des Verfahrens hinterlegt. Schließlich soll das neue Gesetz die Umgehung des Kündigungsschutzes (Schutz vor Eigenbedarfskündigungen für drei Jahre) bei der Umwandlung von Miethäusern in Eigentumswohnungen unterbinden.