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Miete | Immobilienbewertung - Wertermittlung

Artikel-Schlagworte: „Miete“

Urteil: Nicht immer Mietminderung für eine deutlich zu kleine Wohnung

Urteil: Fehlt eine Größenangabe im Mietvertrag, kann der Mieter die Miete nicht mindern, weil die Wohnung angeblich zu klein ist, berichtet Immowelt.de.
Ein Mieter kann nur dann die Miete wegen einer zu kleinen Wohnung mindern, wenn die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl mehr als zehn Prozent höher ist, als die tatsächliche Größe der Wohnung. Gibt es jedoch im Mietvertrag keinerlei Angaben zur Größe der Wohnung, ist eine Mietminderung wegen einer zu kleinen Wohnung ausgeschlossen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht Hagen (Az.: 9 C 500/07).

Im verhandelten Fall mietete ein Familienvater eine Wohnung, die angeblich 100 Quadratmeter groß sein sollte – so stand es jedenfalls im Inserat. Mehrere Jahre später ließ er die Wohnung ausmessen. Dabei stellte sich heraus, dass deren tatsächliche Größe nur bei knapp 90 Quadratmetern lag. Da der Mieter wohl davon gehört hatte, dass Abweichungen von mehr als zehn Prozent laut der einschlägigen Rechtsprechung eine Minderung der Miete rechtfertigen, forderte er von seinem Vermieter rückwirkend mehrere tausend Euro Miete und Nebenkosten zurück.

Vor dem Amtsgericht Hagen scheiterte er allerdings mit diesem Ansinnen. Denn im Mietvertrag gab es keinerlei Angaben zur Wohnungsgröße. Das Gericht ging laut Immowelt.de deshalb davon aus, dass sich der Mieter nicht wegen einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern aufgrund seines Eindrucks, den er bei der Besichtigung der Wohnung gewonnen hatte, zur Anmietung entschied. Dass ihm die Größe der Wohnung dabei besonders wichtig gewesen sein soll, schloss das Gericht ebenfalls aus – denn dann hätte der Mieter auf eine Flächenangabe im Mietvertrag bestanden.

Wohnen in deutschen Städten wird teurer – weitere Mietsteigerungen erwartet

Wohnen in Deutschland wird teurer – die Nettokaltmieten in Deutschland sind im vergangenen Jahr bundesweit angezogen. Dabei fallen die Mietpreissteigerungen in den Großstädten höher als in den Mittel- und Kleinstädten aus. Zu diesen Ergebnissen kommt der Immobilienverband IVD in seinem Wohnpreisspiegel 2008/2009. „Wer 2008 eine Mietwohnung neu bezogen hat, musste durchschnittlich über ein Prozent mehr Miete zahlen als im Vorjahr“, berichtet Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. In Städten mit über 100.000 Einwohnern seien die Nettokaltmieten sogar zwischen zwei und drei Prozent gestiegen.

Anders als in den Jahren zuvor hat sich der Anstieg der Neuvertragsmieten in allen Segmenten und in allen Städtegrößen flächendeckend durchgesetzt. Selbst in den Mittel- und Kleinstädten sind durchschnittliche Mietpreisanstiege von knapp einem Prozent messbar. „Dabei sind bei Altbauwohnungen in guten Wohnlagen der Großstädte mit rund vier Prozent die höchsten durchschnittlichen Preissteigerungen zu verzeichnen“, erklärt Kießling. „Dies ist der höchste Mietpreisanstieg bei Altbauwohnungen seit 1992/1993.“

Weitere Mietpreissteigerungen erwartet

Es werden weiter steigende Mieten in den Großstädten erwartet. Gründe hierfür sind laut IVD der seit einigen Jahren stark rückläufige Wohnungsbau, die wachsende Zahl der Haushalte aufgrund des demografischen Wandels, das knappe Angebot in einigen Städten und die steigende Nachfrage nach Altbauwohnungen.

Der zweithöchste Anstieg der Mieten ist im Neubausegment zu beobachten. Im Bundesdurchschnitt ist der Mietpreisanstieg mit rund einem Prozent bereits doppelt so hoch wie im Vorjahr, in den Großstädten hat der IVD sogar Steigerungsraten von zwei bis drei Prozent beobachtet.

Anstieg der Wohnungsmieten im Vergleich zum Vorjahr in Prozent – mittlerer Wohnwert – Nachkriegsbau (Fertigstellung nach 1949)

Potsdam                5,20     5,80     + 11,54 %
Koblenz                5,50     6,00     + 9,09 %
München               8,90     9,70     + 8,99 %
Gelsenkirchen  3,50     3,80     + 8,57 %
Frankfurt/M.              7,20     7,80     + 8,33 %
Dresden                       5,00     5,40     + 8,00 %
Düsseldorf                   7,00     7,50     + 7,14 %
Heidelberg                 7,60     8,00     + 5,26 %
Leipzig                        4,80     5,00     + 4,17 %
Hannover                     4,85     5,00     + 3,09 %
Köln                             7,35     7,50     + 2,04 %
Hamburg                     7,00     7,10     + 1,43 %
(IVD-Preisspiegeldurchschnitt 2008/2009 = + 1,12 Prozent gegenüber Vorjahr.)
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