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Immobilienklima Immobilienwirtschaft Immobilienkonjunktur | Immobilienbewertung - Wertermittlung - Part 3

Artikel-Schlagworte: „Immobilienklima Immobilienwirtschaft Immobilienkonjunktur“

Wohnen in deutschen Städten wird teurer – weitere Mietsteigerungen erwartet

Wohnen in Deutschland wird teurer – die Nettokaltmieten in Deutschland sind im vergangenen Jahr bundesweit angezogen. Dabei fallen die Mietpreissteigerungen in den Großstädten höher als in den Mittel- und Kleinstädten aus. Zu diesen Ergebnissen kommt der Immobilienverband IVD in seinem Wohnpreisspiegel 2008/2009. „Wer 2008 eine Mietwohnung neu bezogen hat, musste durchschnittlich über ein Prozent mehr Miete zahlen als im Vorjahr“, berichtet Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. In Städten mit über 100.000 Einwohnern seien die Nettokaltmieten sogar zwischen zwei und drei Prozent gestiegen.

Anders als in den Jahren zuvor hat sich der Anstieg der Neuvertragsmieten in allen Segmenten und in allen Städtegrößen flächendeckend durchgesetzt. Selbst in den Mittel- und Kleinstädten sind durchschnittliche Mietpreisanstiege von knapp einem Prozent messbar. „Dabei sind bei Altbauwohnungen in guten Wohnlagen der Großstädte mit rund vier Prozent die höchsten durchschnittlichen Preissteigerungen zu verzeichnen“, erklärt Kießling. „Dies ist der höchste Mietpreisanstieg bei Altbauwohnungen seit 1992/1993.“

Weitere Mietpreissteigerungen erwartet

Es werden weiter steigende Mieten in den Großstädten erwartet. Gründe hierfür sind laut IVD der seit einigen Jahren stark rückläufige Wohnungsbau, die wachsende Zahl der Haushalte aufgrund des demografischen Wandels, das knappe Angebot in einigen Städten und die steigende Nachfrage nach Altbauwohnungen.

Der zweithöchste Anstieg der Mieten ist im Neubausegment zu beobachten. Im Bundesdurchschnitt ist der Mietpreisanstieg mit rund einem Prozent bereits doppelt so hoch wie im Vorjahr, in den Großstädten hat der IVD sogar Steigerungsraten von zwei bis drei Prozent beobachtet.

Anstieg der Wohnungsmieten im Vergleich zum Vorjahr in Prozent – mittlerer Wohnwert – Nachkriegsbau (Fertigstellung nach 1949)

Potsdam                5,20     5,80     + 11,54 %
Koblenz                5,50     6,00     + 9,09 %
München               8,90     9,70     + 8,99 %
Gelsenkirchen  3,50     3,80     + 8,57 %
Frankfurt/M.              7,20     7,80     + 8,33 %
Dresden                       5,00     5,40     + 8,00 %
Düsseldorf                   7,00     7,50     + 7,14 %
Heidelberg                 7,60     8,00     + 5,26 %
Leipzig                        4,80     5,00     + 4,17 %
Hannover                     4,85     5,00     + 3,09 %
Köln                             7,35     7,50     + 2,04 %
Hamburg                     7,00     7,10     + 1,43 %
(IVD-Preisspiegeldurchschnitt 2008/2009 = + 1,12 Prozent gegenüber Vorjahr.)

BGH-Urteil: Dachterrassen können anteilig in die Wohnflächenberechung einbezogen werden

er Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass in die Berechnung von Wohnflächen Balkone, Loggien und Dachterrassen anteilig nicht nur zu einem Viertel, sondern nach § 44 Abs. 2 II. BV auch bis zur Hälfte möglich sind (VIII ZR 86/08).
Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt das Urteil: „Das Bekenntnis des BGH zum vollen Rahmen des § 44 Abs. 2 II BV und der damit verbundenen Möglichkeit der Anrechung von 50 % der Balkonfläche ist zu begrüßen. Allerdings bleibt es dabei, dass der BFW empfiehlt, die Anrechnungsquote ausdrücklich im Mietvertrag zu regeln, um Unsicherheiten bzgl. eventuell abweichender ortsüblichen Verkehrssitte auszuschließen.“

VNW begrüßt BGH-Urteil zur Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. April 2009 entschieden, dass auch bei nicht preisgebundenem Wohnraum zur Berechnung der Wohnfläche der Wohnung Terrassen, Loggien und Dachterrassen zwar in der Regel mit einem Viertel, aber auch bis zur Hälfte ihrer Fläche angerechnet werden können (VIII ZR 86/08). Der Bundesgerichtshof hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Nach dem Urteil gelten bei der Berechnung der Wohnungsgröße die gleich “allgemeinen Regeln”, wie für den preisgebundenen Wohnraum. Bis Ende 2003 durften hier nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung Terrassen- und Balkonflächen bis zu 50 Prozent angesetzt werden. Nach der ab 2004 geltenden Wohnflächenverordnung sind diese Flächen regelmäßig zu 25 Prozent anzusetzen, können aber auch mit bis zu 50 Prozent berechnet werden, wenn dies beispielsweise ortsüblich ist. Im preisgebundenen Wohnungsbestand, für den das Kostenmietrecht gilt, ist eine Anrechnung bis zu 50 Prozent üblich. Hier wird durch den BGH-Entscheid vermieden, dass “Neu-Mietern” eine niedrigere Wohnfläche berechnet werden müsste als “Alt-Mietern”, was z.B. für die Betriebskostenabrechnung von Bedeutung ist. Das Gleiche gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum, bei dem Terrassen und Balkone bisher in der Regel mit 50 Prozent ihrer Fläche angerechnet wurden.

Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege:

“Die Entscheidung des BGH ist erfreulich praxisgerecht, da Terrassen, Loggien und Dachterrassen sowie Balkone den Wohnwert deutlich verbessern. Hätte der BGH – wie in der Öffentlichkeit vielfach bereits fälschlich vorweggenommen wurde – die Anrechnung generell nur zu einem Viertel zugelassen, wäre es bei einer unabsehbaren Vielzahl von Mietverhältnissen, bei denen im Vertrauen auf die bisherige Rechtsprechung eine hälftige Anrechnung vorgenommen wurde, zwingend zum Streit wegen Mietminderungen gekommen. Dies hat der BGH mit seinem Urteil vermieden.”

Royal Institution of Chartered Surveors (RICS): Veröffentlichung neuer Richtlinien zur Baukostenplanung wird Transparenz erhöhen – bessere Darstellung der Kostenstruktur bei Bauprojekten

Mitglieder der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) können ihren Kunden bei Bauprojekten in Zukunft eine deutlich effektivere Kostenplanung vorlegen. Die, aktuell von der Royal Institution of Chartered Surveyors vorgestellten, neuen Richtlinien werden helfen, allen Beteiligten eine bessere, effektivere und akkuratere Kostenübersicht zu ermöglichen.

Dabei wird die gesamte Kostenstruktur mit allen Facetten in die Planung des Bauprojektes mit einbezogen. Bislang gab es keinen standardisierten Ansatz. Der Zustand, der – laut RICS – nicht nur zu mangelhafter Transparenz und Inkonsistenzen bei der Vergleichbarkeit geführt hat, sondern auch zu Unverständlichkeiten, wird jetzt durch eine einheitliche Regelung ersetzt.

Durch die Schaffung dieser einheitlichen Richtlinien erkennt die RICS die Notwendigkeit an, ihren Mitgliedern und deren Kunden einen umfassenden Leitfaden zur Verfügung zu stellen, der die Transparenz in jeder Phase eines Neubauprojektes deutlich erhöht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Thema Baukostenplanung international differenziert zu betrachten ist.

Neben dem klassischen Baumanagement gehört auch der Umgang mit:

- Inflation und Berücksichtigung von Spezialrisiken,
- Profit und Overheadkosten,
- vorbereitenden Maßnahmen.

Darüber hinaus umfasst das Regelwerk eine Handhabung der indirekten Kosten, wie beispielsweise den Aufwendungen für externe Berater und Anwälte, den Erwerb von Grund und Boden, Marketingkosten, und Steuern (speziell im Bereich der Mehrwertsteuer).

RICS-Präsident Peter Goodacre: „Gerade in diesen Zeiten ist es besonders bedeutend, dass die RICS ihren Mitgliedern Richtlinien an die Hand gibt, die sie in die Lage versetzen, Industriestandards zu etablieren. Diese standardisierte Zusammenfassung von Anleitungsvorschriften wird es unseren Mitgliedern ermöglichen, die Kosten eines Bauprojektes so zusammenzustellen und zuzuordnen, dass sie transparent, nachvollziehbar und für den Mandaten verständlich sind. Hierdurch werden auch einzelne Bauprojekte in ihrer Kostenstruktur deutlich vergleichbarer.“

Die vollständige Serie erscheint in den kommenden zwei Jahren in drei Teilen, von denen der erste „Order of Cost Estimating and Elemental Cost Planning“ jetzt veröffentlicht wurde. Die beiden weiteren Teile „Works Procurement“ und „Post Completion Procurement“ folgen.

Deutscher Mieterbund legt Betriebskostenspiegel für Deutschland vor

Mieter zahlen demnach in Deutschland durchschnittlich 2,14 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten zusammen, kann die so genannte zweite Miete bis zu 2,78 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Die Betriebskosten in Ost und West nähern sich immer mehr an.

Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund (DMB) auf Grundlage von ca. 35.000 Abrechnungsdaten des Jahres 2007 vorlegt hat. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung mussten bei Anfallen aller Kosten 2 668,80 Euro im Jahr 2007 nur an Betriebskosten aufgebracht werden. Das sind 1,5 Prozent weniger als noch im Abrechnungsjahr 2006.

Die Preise für Heizung und Warmwasser sind demnach im Abrechnungsjahr 2007 um 7,5 Prozent gesunken. Ursächlich dafür waren nach Angaben des DMB die stabilen Energiepreise 2007, teilweise sogar Preisrückgänge und spürbar gesunkene Verbräuche. Neben einem milden Winter hätten sich auch energetische Modernisierungen und sparsameres Heizverhalten der Mieterinnen und Mieter bemerkbar gemacht. Gleichzeitig “warnt” der DMB, denn der Winter 2008 war kälter und vor allem sind die Energiepreise 2008 explodiert. Öl wurde um rund 32 Prozent und Gas um rund zehn Prozent teurer. Die Betriebskostenabrechnungen für 2008 würden deshalb spürbar um 20 bis 30 Prozent höher ausfallen.

Die Preise der so genannten kalten Betriebskosten waren 2007 stabil. Hier gab es praktisch keine Steigerungen. Die Aufzugskosten fallen sogar niedriger aus als im Vorjahr. Hier machen sich ein gesteigertes Kostenbewusstsein und ein Betriebskostenmanagement bemerkbar, insbesondere in der Wohnungswirtschaft. Gleichzeitig sind die meisten der kalten Betriebskosten im Jahr 2007 auch nur geringfügig gestiegen, wenn man zum Vergleich die Preisangaben des Statistischen Bundesamtes heranzieht: Wasser plus 1,0 Prozent, Abwasser plus 1,1 Prozent, Müll plus 1,2 Prozent. Der Anstieg der Stromkosten um 6,9 Prozent fällt bei dem Betriebskostenspiegel kaum ins Gewicht, da hier nur Allgemeinstrom, also zum Beispiel das Treppenhauslicht, abgerechnet wird.

Ost- und Westdeutschland nähern sich bei den Betriebskosten immer stärker an. Das gilt nicht nur bei den warmen Betriebskosten. Heizung und Warmwasser sind im Ergebnis in Ost (1,01 Euro) und West (0,98 Euro) praktisch gleich teuer. Bei den so genannten kalten Betriebskosten gleichen sich die Preise auch stark an, sind zum Beispiel bei Wasser und Abwasser, Aufzug oder Antenne/Kabel auf dem gleichen Niveau. Die größten Preisunterschiede zeigen sich bei der Grundsteuer und bei den Kosten der Müllbeseitigung. Hier sind die Kosten im Westen um fast ein Drittel höher als im Osten. Unterschiede gibt es auch immer noch bei stark personenbezogenen Kosten, wie Hauswart, Gartenpflege oder Gebäudereinigung. Aber auch hier sind die Abstände zwischen West und Ost kleiner geworden. Bei den Stromkosten wird in den östlichen Bundesländern sogar durchschnittlich ein Cent mehr bezahlt als im Westen.

Quelle: Deutscher Mieterbund

Immobilienmarkt Frankfurt: Einzelhandelsmieten in der Spitze auf 270 Euro/m² gestiegen

Die Spitzenmieten für Einzelhandelsflächen liegen in Frankfurt mit bis zu 270 Euro/m² um ca. 10 Euro über dem Vorjahresniveau. Damit gehöre Frankfurt zu einer der wenigen Städte, in denen die Einzelhandelsmieten gegen den bundesweiten Trend weiter gestiegen seien, heißt es in der aktuellen Ausgabe des “Retail Ticker Frankfurt” von Kemper’s Jones Lang LaSalle (Kemper’s JLL). Für das zweite Halbjahr 2009 sind dem Bericht zufolge stabile Werte zu erwarten. Die Frankfurter Toplage Zeil sei durch die im Februar erfolgte Eröffnung des Multifunktions- und Einkaufszentrum “MyZeil” aufgewertet worden. Es sei zu erwarten, dass sich die Zentralitätskennziffer durch die Neueröffnung des Centers weiter verbessern werde. In der Goethestraße sei die Nachfrage nach Einzelhandelsflächen bei Spitzenmieten von bis zu 220 Euro/m² weiterhin stabil. Für die Fressgass registriert Kemper’s JLL ein gleichbleibendes Mietpreisniveau von bis zu 200 Euro/m².

Immobilienmarkt München: Logistikflächenumsatz in Q1 halbiert – Mieten stabil

Das Umsatzvolumen auf dem Münchener Logistikmarkt ist stark geschrumpft: Laut Marktbericht von Colliers Schauer & Schöll wurden im 1. Quartal des Jahres 42.000 m² Fläche umgesetzt – das sind 50 % weniger als im Durchschnitt der Vergleichsquartale 2007 und 2008. Grund für den Rückgang sei das Ausbleiben von großvolumigen Vermietungen. Hingegen seien die Mietpreise für Industrie und Lagerflächen der neuesten Generation weiterhin wertstabil: Je nach Lage werden in der Spitze Mieten zwischen 5,75 und 6,50 Euro/m² erzielt. Da derzeit einige Großvermietungen vor dem Abschluss stünden, sei mit einem besseren Ergebnis im 2. Quartal zu rechnen, so das Maklerhaus

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