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Immobilienbewertung - Wertermittlung - Part 3

Deutsche-Bank-Studie: Preise für Wohnungen steigen bis 2012 leicht

Die Wohnungspreise werden 2010 um 1 % und in den kommenden beiden Jahren um rd. 1,5 % pro Jahr steigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Deutschen Bank Research. Als Gründe nennen die Researcher geringe Fertigstellungszahlen, die rasche konjunkturelle Erholung, niedrige Zinsen und die Suche vieler Anleger nach sicheren Investmentprodukten. Teurer werden vor allem die Wohnungen in Ballungsgebieten und etablierten Universitätsstädten. Die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre zeigen eine deutliche Differenzierung der Wohnungsmärkte, so die Studie. Während die Preise in wirtschaftsstarken Regionen in diesem Zeitraum um bis zu 20 % stiegen, gaben sie in schwachen Regionen um gut 30 % nach. Unterschiede zeigten sich auch bei der Mietrendite: Währen sie in München relativ stabil blieb, legten in Marburg und Karlsruhe die Preise deutlich mehr zu als die Mieten. Cashfloworientierte Investoren könnten in solchen Städten noch auf einen größeren Wertzuwachs setzen

Bewertung für Büroimmobilien wieder positiver !

Das Stimmungshoch in der Immobilienwirtschaft hält in der August-Befragung des King Sturge Immobilienkonjunktur-Index weiter an. Den stärksten Anstieg verzeichnet das Büroklima mit dem höchsten Wert seit dem Jahr 2008.

Mit 120,2 Zählerpunkten erreicht das umfragebasierte Immobilienklima nach einem Zuwachs von 8,6 Prozent im August einen neuen Rekord seit dem Beginn der Erhebung im Januar 2008. Im Vormonat lag der Wert noch bei 110,7 Punkten, aber bereits über der 100 Punkte-Schwelle, die signalisiert, dass die Mehrheit der 1.000 befragten Marktteilnehmer die Gegebenheiten positiv bewertet.

Das weitere Wachstum des Immobilienklimas beruht in gleichen Teilen auf der Entwicklung der Investment- und der Ertragsmöglichkeiten. Das Investmentklima steigt um 8,6 Prozent auf 132,1 Zählerpunkte (Vormonat: 121,6). Auch die Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung von Mieten und Erträgen, ausgedrückt im Ertragsklima, nehmen um 8,6 Prozent zu und erreichen aktuell 108,7 Punkte (Vormonat: 100,1).

Wieder Vertrauen in Büroimmobilien

Im August bewerten die befragten Marktteilnehmer alle Teilsegmente positiv. Darunter verzeichnet das Büroklima mit 11,4 Prozent den stärksten Anstieg und erreicht mit 106,1 Zählerpunkten (Vormonat: 95,3) seinen höchsten Wert seit März 2008.

Es zeigt sich, dass Segmente, die während der Krise kritisch eingeschätzt wurden, wieder verstärkt in den Fokus des Interesses rücken. So verzeichnet auch das Industrieklima einen kräftigen Anstieg um 10,9 Prozent auf 116,3 Punkte (Vormonat: 104,8). Das Handelklima liegt mit 122,1 Zählerpunkten bereits zum fünften Mal in Folge über der 100 Punkte-Schwelle (Vormonat: 109,7). Wie in den vergangenen Monaten bleibt auch im August die Spitzenstellung von Wohnimmobilien unangefochten. Mit 152,4 Punkten erreicht das Wohnklima einen neuen Höchststand (Vormonat: 150,4).

Der positive Stimmungstrend der Immobilienwirtschaft spiegelt sich im makroökonomischen Indikator der Immobilienkonjunktur wider. Die auf der Auswertung von Dax, ifo, DIMAX, Zinsen und Staatsanleihen basierende Immobilienkonjunktur steigt leicht um 1,5, Prozent auf 196,1 Zählerpunkte (Vormonat: 193,3). Somit nimmt sie ungefähr ihren Wert von Anfang 2008 ein.

Da Finanz- und Kreditwirtschaft eng mit der Immobilienwirtschaft verknüpft sind, sieht Sascha Hettrich, Managing Partner von King Sturge Deutschland, trotz der optimistischen Stimmung noch erhebliche Risiken. “Experten gehen davon aus, dass sich die Aufholjagd in dieser Geschwindigkeit kaum fortsetzen wird und die Konjunktur sich im zweiten Halbjahr wieder abkühlt. Daher ist auf jeden Fall zur Vorsicht zu raten, auch wenn nicht mehr mit einem erneuten Einbruch zu rechnen ist.”

BFH: Neubewertung des Grundvermögens für Erhebung der Grundsteuer erforderlich.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält eine allgemeine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für geboten. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar, wenn die Einheitsbewertung des Grundbesitzes mehr als vier Jahrzehnte unverändert sei.

Hintergrund

Die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist vom Bundesfinanzhof (BFH) trotz verfassungsrechtlicher Zweifel bislang als verfassungsgemäß beurteilt worden.

Entscheidung

Jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 hält er daran fest, weist aber zusätzlich darauf hin, dass das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes), nicht vereinbar sei.

Zur Begründung führt der BFH aus, dass die Festschreibung der Wertverhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 1964) nur sachgerecht und aus verfassungsrechtlicher Sicht hinnehmbar sei, wenn der Hauptfeststellungszeitraum eine angemessene Dauer nicht überschreite. Die über mehr als vier Jahrzehnte unveränderte Einheitsbewertung des Grundbesitzes verfehle insbesondere die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Anforderungen an eine realitätsgerechte Bewertung. Auf unbegrenzte Dauer sei es auch nicht hinnehmbar, dass eine Wertminderung wegen Alters nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 1964) ausgeschlossen werde. Ferner führe das jahrzehntelange Unterlassen einer flächendeckenden Grundstücksneubewertung zwangsläufig zu verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Defiziten beim Gesetzesvollzug, weil verfahrensrechtlich nicht sichergestellt werde, dass dem Finanzamt Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse bekannt werden.

(BFH, Urteil v. 30.6.2010, II R 60/08)

Hohes Risiko von Überbewertungen bei Immobilien

Nach Einschätzung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Stephan Schulz wird es sowohl bei Wohngebäuden als auch bei gewerblich genutzten Objekten in der Mehrzahl der Fälle zu deutlichen Überbewertungen durch die Finanzbehörden kommen. Der Ansatz des Fiskus könnte zwischen 20 und 50 % über dem Verkehrswert in Unterfranken liegen, in Einzelfällen deutlich darüber. Das geht zu Lasten des Steuerpflichtigen. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als verbindlich vorgeschriebener Nachweis kann eine solche Überbewertung verhindern.

Maßstab bei der Wertermittlung der Immobilie ist das Bewertungsgesetz BewG. Dieses enthält lediglich standardisierte Rechenoperationen mit festen Vorgaben, mit denen Anwender, wie etwa Finanzbeamte oder Steuerberater, nur Zahlen ermitteln können. Deren Richtigkeit und Marktbezug wird nicht überprüft. Eigenschaften, die den Wert der Immobilie mindern, werden nicht berücksichtigt, darunter Leerstand, Bauschäden, Qualität der Bausubstanz oder die schlechte Lage des Grundstücks.

Ehepartner und Kinder können ein solches Objekt aufgrund der Freibeträge im Falle einer zehnjährigen Weiternutzung grundsätzlich steuerfrei übernehmen, ohne dass hierfür eine Immobilienbewertung erforderlich ist. Bei nahen Verwandten, darunter Geschwistern, Nichten und Neffen, ist dies anders: Hier liegt der Steuerfreibetrag bei maximal 20.000 Euro.

Das Finanzamt geht bei der Ermittlung – sofern keine direkt vergleichbaren Kaufpreise im jeweiligen Umfeld vorliegen – stets vom einwandfreien Zustand eines durchschnittlich gelegenen Einfamilienwohnhauses aus. Der Fiskus errechnet den Immobilienwert ausschließlich nach dem so genannten Sachwertverfahren. Maßstab sind hier bundeseinheitliche Baukosten, ohne dass Eigenleistungen berücksichtigt werden.

Bei dem Sachwertverfahren wird das Einfamilienhaus in zehn Bauteilgruppen eingeteilt. Diese haben jeweils zehn Prozent Anteil am Gesamtobjekt. Ein Finanzbeamter klassifiziert jede Bauteilgruppe – meist ohne Ortsbesichtigung – hinsichtlich der Qualität als „einfach“, „mittel“ oder „gehoben“. Daraus ergeben sich unterschiedlich hohe Quadratmeterpreise, aus deren Mittelwert sich der Herstellungswert ergibt.

Was auf den ersten Blick ein Vorteil für den Eigentümer ist, erweist sich später fiskalisch als Nachteil: Insgesamt 60 Prozent des Gebäudes werden auch dann als gehoben eingestuft, wenn es sich um heutzutage selbstverständliche Eigenschaften handelt. Dazu zählen Bäder und WCs, die bis zur Decke gefliest (10 %) sowie zeitgemäß ausgestattet (10 %) sind. Funierte Innentüren machen denselben Anteil aus. Verfügt das Gebäude über Tondachpfannen, eine Zentralheizung mit Warmwasseraufbereitung sowie mehrere Lichtauslässe und Steckdosen in einem Raum, trägt solche Ausstattung zu weiteren zehn Prozent „gehobener“ Qualität bei.

Umso schlechter für den Bauherren: Er hat durch Eigenleistung Baukosten eingespart und muss diese nun komplett versteuern. Der nächste Nachteil: Weil es eine 40-prozentige Mindestrestnutzungsdauer bei einer Gesamtlebensdauer von 80 Jahren gibt, kann laut Fiskus ein etwa 75 Jahre altes Einfamilienhaus gemäß Bewertungsgesetz im Ist-Zustand stets mindestens weitere 32 Jahre (80 Jahre x 0,4) bewohnt werden. Dies gilt auch dann, wenn es tatsächlich kurz vor einer grundlegenden, kostenintensiven Sanierung steht.

Des Weiteren dürfen die Finanzbehörden im Gegensatz zu einem Sachverständigen keine Reparaturkosten, sonstige Sanierungs- bzw. Investitionsbedarf zum Wohle des Steuerpflichtigen abziehen, selbst wenn dies mit dem bloßen Auge erkennbar ist. Das gilt auch für ein beschädigtes Dach. Abschließend ziehen die Finanzbehörden eine bundeseinheitliche, prozentuale Wertzahl, die so genannte Marktanpassung, vom bislang errechneten Immobilienwert ab. Diese fällt im Vergleich zu den im Landkreis üblichen Abschlägen um etwa zehn bis zwanzig Prozent zu niedrig aus.

Fazit: Das Bewertungsgesetz BewG und der Ausführungserlass der Finanzbehörden enthalten mehrere unpraktikable Festsetzungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Bis es zu einer Änderung des Gesetzes kommt, hilft in der Mehrzahl der Fälle ein Gutachten als Beweis. Den Finanzbehörden obliegt in diesen Fällen die Beweiswürdigung. Neu ist, dass eine bloße Mitteilung eines selbst ermittelten Immobilienwerts, etwa durch den Steuerberater, nicht mehr ausreicht. Auch Schriftstücke, die unvollständig sind oder methodische Mängel aufweisen und folglich per Definition kein Gutachten sind, können die Finanzbehörden ohne fachliche Begründung zurückweisen.

Um das Kostenrisiko zu minimieren, sollte jeder Steuerberater bzw. jeder betroffene Steuerzahler vorab anhand eines „Quickchecks“ des Grundstückswerts durch einen Sachverständigen auf Stundenbasis prüfen lassen, ob der von den Finanzbehörden errechnete Grundbesitzwert akzeptabel oder ein Gutachten sinnvoll ist. Das ist dann der Fall, wenn die voraussichtliche Steuerersparnis die Sachverständigenkosten übersteigt.

Berlin: Umsätze auf Wohnungsmarkt 2008 um 36 % eingebrochen

BerlinDer Geldumsatz auf dem Wohnungsmarkt in Berlin und Brandenburg ist 2008 gegenüber dem Vorjahr massiv gesunken. Die Kauffälle gingen um insgesamt 11 % auf 21.600 zurück, die Geldumsätze um 36 % auf 5,2 Mrd. Euro. Zu diesen Ergebnissen kommt der Marktmonitor des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Die Umsätze mit bebauten Grundstücken sanken in Berlin sogar um 48 %. Das Preisniveau bei Altbauten mit Komfortausstattung reduzierte sich in einigen Bezirken im Westteil der Stadt vom 14- auf das 13-fache der Jahresnettomiete, in einigen Bezirken im Ostteil vom 17- auf das 15-fache. Preissteigerungen gab es hingegen bei Berliner Eigentumswohnungen. In den kommenden fünf Jahren rechnet der Verband für Berlin vor allem mit einer Zunahme der Nachfrage nach selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, allerdings auf niedrigem Niveau. Berlin werde weiterhin eine ausgesprochene Mieterstadt bleiben. Bei Mietwohnungen werden vor allem kleine und große Wohnungen gefragt sein, während sich bei mittelgroßen Wohnungen ein Überhang von 30.000 ergeben wird.

Büromarkt: Moderater Rückgang der Spitzenmieten in deutschen Städten

Die Spitzenmieten in den europäischen Büroimmobilienmärkten lagen Ende September 2009 durchschnittlich 16 % unter dem Niveau des Vorjahres. Dies entspreche dem höchsten jemals beobachteten Mietpreisrückgang im Zwölf-Monats-Vergleich, heißt es in der aktuellen Ausgabe der “Europäischen Büroimmobilienuhr” von Jones Lang LaSalle (JLL). Auf den deutschen Märkten sind die Preisrückgänge moderater ausgefallen: In Berlin gingen die Preise um 6,8 % auf 246 Euro/m² zurück, für Düsseldorf gibt JLL einen unveränderten Mietpreis von 270 Euro/m² an. In Frankfurt fielen die Spitzenmieten um 5,4 % auf 420 Euro/m², in München um 4,9 % auf 348 Euro/m². Für Stuttgart registrierte JLL gar ein Plus von 2,9 % auf 216 Euro/m². Insbesondere in Städten, in denen die angebotenen Incentives erweitert wurden, habe sich das nominale Mietpreisniveau stabilisiert. Der Büroflächenumsatz im 3. Quartal liege mit rd. 2,2 Mio. m² etwa auf gleichem Niveau wie im Vorquartal. Im Ein-Jahres-Vergleich gingen die Umsätze um rd. 34 % zurück, so JLL.

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