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Immobilienpreise | Immobilienbewertung - Wertermittlung - Part 2

Artikel-Schlagworte: „Immobilienpreise“

Einzelhandel: Mietpreise für 1a-Lagen moderat gesunken

Nach Steigerungen von 17 % in den vergangenen fünf Jahren sind die Mietpreise für Ladenlokale in deutschen 1a-Lagen erstmals moderat gesunken: Im ersten Halbjahr 2009 gaben die Mieten gegenüber dem Vorjahr bundesweit um rd. 0,2 % nach, heißt es im aktuellen Mietranking von Comfort. Der Markt für Ladenlokale in absoluten Top-Lagen zeige sich einigermaßen unbeeindruckt von der Finanzkrise. Filialisten würden unverdrossen expandieren. Anders sehe dies bei auslaufenden Verträgen für 1a-Lagen, B-Lagen und in Städten mit starker Konkurrenz für den innerstädtischen Einzelhandel aus. Hier würden die Mietpreise entsprechend stark zurückgehen, so Comfort. Während die Mieten in den süddeutschen Einkaufsstädten in Bayern und Baden-Württemberg sowie in der Mehrzahl der ostdeutschen Städte stabil waren bzw. leicht angestiegen seien, gingen sie im Norden Deutschlands, aber auch in Hessen und Nordrhein-Westfalen mehrheitlich zurück.

Wohnungsfertigstellungen seit 1995 um 70 % gesunken

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland nach Angabe des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 176.000 Wohnungen fertiggestellt. Das waren 16,5 % oder 39.000 Wohnungen weniger als im Jahr 2007. Seit 1995, als mit knapp 603.000 Wohneinheiten ein Höchststand erreicht wurde, ging die Zahl der jährlich fertiggestellten Wohnungen um mehr als 70 % zurück. Von den 2008 fertiggestellten Wohnungen waren 152.200 Neubauwohnungen in Wohngebäuden. In Mehrfamilienhäusern wurden 8,8 % weniger Wohnungen fertiggestellt als 2007. Dagegen stieg der umbaute Raum der fertiggestellten neuen Nichtwohngebäude gegenüber dem Jahr 2007 auf 206,8 Mio. m³ (+15,3 %). Dieses Plus ist vor allem auf die nichtöffentlichen Bauherren (+17,5 %) zurückzuführen.

Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bleibt praxisfern

Der „Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft” der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten praxisfern. „Die Bundesregierung hat zwar die zentralen Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft erkannt. Leider hat sie trotz der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Immobilienwirtschaft notwendige politische Maßnahmen bisher nicht auf den Weg gebracht”, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen im Rahmen der Konjunkturpakete hätten der Immobilienwirtschaft nur indirekt genutzt. „Wir fordern von der Bundesregierung eine gezielte, direkte Förderung der Immobilienwirtschaft. Dadurch könnten wichtige konjunkturelle Impulse ausgelöst werden”, ist sich Kießling sicher. Bei den Maßnahmepaketen zur Ankurbelung der Konjunktur sei die Immobilienwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt worden.

„Von einer Entspannung der Wohnungsmärkte kann in Deutschlands nicht gesprochen werden”, kritisiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD, den Bericht der Bundesregierung. „Der IVD warnt bereits seit Jahren vor einer Wohnungsknappheit, da das Neubauvolumen immer weiter zurückgeht und kontinuierlich weniger Häuser fertig gestellt werden, als der Markt braucht”, so der IVD-Vizepräsident weiter. Als Folge der konstant niedrigen Zahl von Baufertigstellungen und steigenden Haushaltszahlen würden die Mieten steigen. Der IVD verzeichnet in allen Segmenten des Deutschen Wohnimmobilienmarktes steigende Mieten. „Die Bundesregierung muss schnellstmöglich Anreize für den Wohnungsneu-bau schaffen. Ansonsten wird sich diese Situation nicht ändern, sondern verschärfen”, sagt Schick. „Wir kritisieren in diesem Zusammenhang besonders, dass aus dem Erfordernis für Neubau von Wohnungen in Deutschland keine politischen Maßnahmen ergriffen werden. Wenn dieses Erfordernis festgestellt wird, dann muss die Politik auch die entsprechenden Maßnahmen ergreifen”, so Schick weiter.

Die Bundesregierung habe den hohen Stellenwert von selbstgenutztem Wohneigentum bei der Altersvorsorge richtig erkannt und die Förderung der Wohneigentumsquote folgerichtig zum Ziel ausgegeben. „Mit dem mittlerweile eingeführten so genannten ‚Wohn-Riester’ wird dieses Ziel allerdings nicht erreicht. Er ist kein adäquater Ersatz für die gestrichenen Förderungen”, betont Jens-Ulrich Kießling. Hier würden die Zahlen der Abschlüsse von neuen Riester-Anwendungen, die in den letzten Wochen veröffentlicht worden sind, mit einem großen Erfolg der Wohn-Riester Förderung gleichgesetzt. Offensichtlich fließen bei den weiter rückläufigen Neubauzahlen in Deutschland die abgeschlossenen Verträge nicht in den Wohnungsneubau. Notwendig seien steuerliche Anreize wie die Wiedereinführung des privaten Schuldzinsenabzugs. Der IVD habe bereits konkrete steuerpolitische Vorschläge zur Förderung von Wohneigentum und zur energetischen Sanierung erarbeitet und werde diese in die Diskussion einbringen.

Quelle Thomas Dally

Immobilienpreise: Wohnungen mit Balkon in Großstädten teurer als Häuser mit kleinem Garten

Die Zentrumsnähe von Eigentumswohnungen muss man in deutschen Städten teuer bezahlen: 20.000 Euro sind sie im Schnitt teurer als Häuser auf kleinen Grundstücken am Stadtrand. Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, beleuchtet weitere Kriterien für die Entscheidung beim Immobilienkauf.
Beim Immobilienkauf in Großstädten gilt die Faustregel: Je näher am Kern, desto höher der Preis. Wie Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, in einer Angebotsanalyse herausgefunden hat, sind vor allem die Unterschiede zwischen zentrumsnahen Wohnungen und randwärtig gelegenen Häusern beträchtlich: Im bundesweiten Durchschnitt sind Wohnungen 20.000 Euro teurer als Häuser mit vergleichbarer Wohnfläche. Verglichen wurden Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 70 und 150 Quadratmetern und Häuser mit kleinen Grundstücken – maximal 150 Quadratmeter.

So weit die Preise auch auseinander liegen: Es gibt weitere Unterschiede zwischen Wohnungen und Häusern zu bedenken. Denn während Häuser mehr Arbeit mit sich bringen, genießt man auch mehr Freiheiten. Umbauten oder andere Veränderungen muss man sich, anders als bei der Eigentumswohnung, nicht von der Eigentümergemeinschaft absegnen lassen.

Der große Vorteil der Eigentumswohnungen ist, dass sie oft zentraler liegen. Das heißt: Kürzere Wege, bessere Einkaufsmöglichkeiten und ein vielfältigeres kulturelles Angebot. Gerade junge Familien überlegen daher nicht zuletzt wegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf lange, bevor sie sich für Wohnung oder Haus entscheiden.

Bei der Immowelt.de-Preisanalyse wurden verglichen:

  • Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 70 und 200 Quadratmetern und Balkon, Terrasse oder ähnlichem

• Häuser auf stadttypisch kleinen Grundstücken bis 150 Quadratmetern.

 

Das Ergebnis: In vielen untersuchten Städten sind die Wohnungen teurer als die Häuser. Die Spitzengruppe besteht aus Berlin, Frankfurt und Dresden. Hier kostet die Wohnung in der Stadt knapp 40.000 Euro mehr als das Häuschen am Stadtrand. Beinahe gleich hingegen sind die Preise in Hamburg

Wohnen in deutschen Städten wird teurer – weitere Mietsteigerungen erwartet

Wohnen in Deutschland wird teurer – die Nettokaltmieten in Deutschland sind im vergangenen Jahr bundesweit angezogen. Dabei fallen die Mietpreissteigerungen in den Großstädten höher als in den Mittel- und Kleinstädten aus. Zu diesen Ergebnissen kommt der Immobilienverband IVD in seinem Wohnpreisspiegel 2008/2009. „Wer 2008 eine Mietwohnung neu bezogen hat, musste durchschnittlich über ein Prozent mehr Miete zahlen als im Vorjahr“, berichtet Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. In Städten mit über 100.000 Einwohnern seien die Nettokaltmieten sogar zwischen zwei und drei Prozent gestiegen.

Anders als in den Jahren zuvor hat sich der Anstieg der Neuvertragsmieten in allen Segmenten und in allen Städtegrößen flächendeckend durchgesetzt. Selbst in den Mittel- und Kleinstädten sind durchschnittliche Mietpreisanstiege von knapp einem Prozent messbar. „Dabei sind bei Altbauwohnungen in guten Wohnlagen der Großstädte mit rund vier Prozent die höchsten durchschnittlichen Preissteigerungen zu verzeichnen“, erklärt Kießling. „Dies ist der höchste Mietpreisanstieg bei Altbauwohnungen seit 1992/1993.“

Weitere Mietpreissteigerungen erwartet

Es werden weiter steigende Mieten in den Großstädten erwartet. Gründe hierfür sind laut IVD der seit einigen Jahren stark rückläufige Wohnungsbau, die wachsende Zahl der Haushalte aufgrund des demografischen Wandels, das knappe Angebot in einigen Städten und die steigende Nachfrage nach Altbauwohnungen.

Der zweithöchste Anstieg der Mieten ist im Neubausegment zu beobachten. Im Bundesdurchschnitt ist der Mietpreisanstieg mit rund einem Prozent bereits doppelt so hoch wie im Vorjahr, in den Großstädten hat der IVD sogar Steigerungsraten von zwei bis drei Prozent beobachtet.

Anstieg der Wohnungsmieten im Vergleich zum Vorjahr in Prozent – mittlerer Wohnwert – Nachkriegsbau (Fertigstellung nach 1949)

Potsdam                5,20     5,80     + 11,54 %
Koblenz                5,50     6,00     + 9,09 %
München               8,90     9,70     + 8,99 %
Gelsenkirchen  3,50     3,80     + 8,57 %
Frankfurt/M.              7,20     7,80     + 8,33 %
Dresden                       5,00     5,40     + 8,00 %
Düsseldorf                   7,00     7,50     + 7,14 %
Heidelberg                 7,60     8,00     + 5,26 %
Leipzig                        4,80     5,00     + 4,17 %
Hannover                     4,85     5,00     + 3,09 %
Köln                             7,35     7,50     + 2,04 %
Hamburg                     7,00     7,10     + 1,43 %
(IVD-Preisspiegeldurchschnitt 2008/2009 = + 1,12 Prozent gegenüber Vorjahr.)

BGH-Urteil: Dachterrassen können anteilig in die Wohnflächenberechung einbezogen werden

er Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass in die Berechnung von Wohnflächen Balkone, Loggien und Dachterrassen anteilig nicht nur zu einem Viertel, sondern nach § 44 Abs. 2 II. BV auch bis zur Hälfte möglich sind (VIII ZR 86/08).
Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt das Urteil: „Das Bekenntnis des BGH zum vollen Rahmen des § 44 Abs. 2 II BV und der damit verbundenen Möglichkeit der Anrechung von 50 % der Balkonfläche ist zu begrüßen. Allerdings bleibt es dabei, dass der BFW empfiehlt, die Anrechnungsquote ausdrücklich im Mietvertrag zu regeln, um Unsicherheiten bzgl. eventuell abweichender ortsüblichen Verkehrssitte auszuschließen.“

VNW begrüßt BGH-Urteil zur Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. April 2009 entschieden, dass auch bei nicht preisgebundenem Wohnraum zur Berechnung der Wohnfläche der Wohnung Terrassen, Loggien und Dachterrassen zwar in der Regel mit einem Viertel, aber auch bis zur Hälfte ihrer Fläche angerechnet werden können (VIII ZR 86/08). Der Bundesgerichtshof hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Nach dem Urteil gelten bei der Berechnung der Wohnungsgröße die gleich “allgemeinen Regeln”, wie für den preisgebundenen Wohnraum. Bis Ende 2003 durften hier nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung Terrassen- und Balkonflächen bis zu 50 Prozent angesetzt werden. Nach der ab 2004 geltenden Wohnflächenverordnung sind diese Flächen regelmäßig zu 25 Prozent anzusetzen, können aber auch mit bis zu 50 Prozent berechnet werden, wenn dies beispielsweise ortsüblich ist. Im preisgebundenen Wohnungsbestand, für den das Kostenmietrecht gilt, ist eine Anrechnung bis zu 50 Prozent üblich. Hier wird durch den BGH-Entscheid vermieden, dass “Neu-Mietern” eine niedrigere Wohnfläche berechnet werden müsste als “Alt-Mietern”, was z.B. für die Betriebskostenabrechnung von Bedeutung ist. Das Gleiche gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum, bei dem Terrassen und Balkone bisher in der Regel mit 50 Prozent ihrer Fläche angerechnet wurden.

Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege:

“Die Entscheidung des BGH ist erfreulich praxisgerecht, da Terrassen, Loggien und Dachterrassen sowie Balkone den Wohnwert deutlich verbessern. Hätte der BGH – wie in der Öffentlichkeit vielfach bereits fälschlich vorweggenommen wurde – die Anrechnung generell nur zu einem Viertel zugelassen, wäre es bei einer unabsehbaren Vielzahl von Mietverhältnissen, bei denen im Vertrauen auf die bisherige Rechtsprechung eine hälftige Anrechnung vorgenommen wurde, zwingend zum Streit wegen Mietminderungen gekommen. Dies hat der BGH mit seinem Urteil vermieden.”

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